Frau sollte in Kur bleiben, obwohl ihr Papa starb
Wegen eines Trauerfalls verließ eine 54-Jährige kurzfristig die Heilstätte. Weil sie aber nicht auf die Genehmigung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewartet hatte, gilt die Kur nun als abgebrochen.
Leave a Reply